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Informationen im Juni 2025

Kita Gebühren werden anteilig auf Gemeinde übertragen 

Das Land MV hat rückwirkend zum 01.01.2025 im März dieses Jahres beschlossen, dass sich die Gemeinden an den Kitakosten rückwirkend zum 1.1.25 beteiligen müssen. Dies bedeutet nun, dass 31,49 % Beteiligung durch die Gemeinde an den Kita Kosten pro Kind erfolgt, was circa 46.000 € an jährlichen zusätzlichen Kosten ausmacht, die der Gemeinde Wittenhagen fehlen und die in dem diesjährigen Haushalt eingeplant waren.

 

Bestätigung der Partnerschaft „Recknitz-Trebeltal-Gemeinden“

Die Gemeinde Wittenhagen ist nun Teil der Partnerschaft zur Demokratie „Recknitz-Trebeltal-Gemeinden“. Ziel dieser Partnerschaft ist es, Zuwendungen beantragen zu können, um damit diverse Veranstaltungen/Projekte innerhalb der Gemeinde umsetzen zu können. Ab 2026 stehen der Gemeinde damit bis zu 5.484,38 € zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Recknitz-Trebeltal-Gemeinden, Partnerschaft für Demokratie

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Veröffentlichung

Wittenhagen
Fr, 04. Juli 2025

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