Friedlich zur Einigung – Ihre Schiedspersonen im Amt Miltzow
Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätige Streitschlichter, die bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, wie z. B. Problemen aus dem Nachbarrecht oder bei Strafsachen, schlichten helfen. Der Weg zur Schiedsstelle ist nicht immer zwangsläufig vorgegeben aber oft der einfachste Weg, um eine Auseinandersetzung schnell, unbürokratisch, kostensparend und fern der Öffentlichkeit beizulegen. Das Ziel besteht darin, ein in der Regel langwieriges und kostenintensives Gerichtsverfahren zu vermeiden. Schiedsleute müssen keine Juristen sein und sprechen auch keine Urteile. Für das Amt Miltzow sind dies folgende Personen:
Sophie Beyer, Marianne Biehle, Jörg Henkelmann aus der Gemeinde Sundhagen
Marco Liebmann-Dallmann aus der Gemeinde Wittenhagen
Horst Haase aus der Gemeinde Elmenhorst
Hilfe und Unterstützung bekommen die Schiedsleute durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS). Durch den BDS werden Lehrgänge im Zivil- und im Strafrecht angeboten und die für ein Schiedsverfahren notwendigen Formulare zur Verfügung gestellt. Das Ganze hilft aber nicht, wenn man am Ende nicht die Unterstützung durch das Amt bekommt, und diese ist in diesem Fall sehr gut. Das betrifft insbesondere die Bereitstellung der Räumlichkeiten für die Vorbereitungen und für die Schiedsverfahren selbst.
Die notwendigen Angaben zur Erreichbarkeit der Schiedsstelle finden Sie hier.
Wie läuft das Schlichtungsverfahren ab?
Um einen Konflikt zwischen den Parteien beizulegen, wird durch den Antragsteller bei der Schiedsstelle ein „Antrag auf eine Schlichtungsverhandlung" gestellt. Neben den Personalien des Antragstellers und des Antraggegners wird der Anspruch bzw. die Anschuldigung formuliert. Beim Schlichtungstermin sind dann der Antragsteller, der Antragsgegner und die Schiedsperson zugegen.
Das Gute an einer Schlichtung ist, dass jede und jeder zum Thema frei seine Meinung äußern kann. Anders ist das vor Gericht, da darf man nur sprechen, wenn man gefragt wird. Im Idealfall schließen die Parteien einen Vergleich, der dann auch für beide Parteien, durch ihre Unterschrift bestätigt, bindend ist. Der Vergleich ist das Ergebnis und hat das Ziel, den Streit beizulegen, indem sich die Parteien auf gemeinsame Bedingungen einigen.
Die beim Schiedsamt erreichten Verhandlungsergebnisse werden protokolliert; der vereinbarte Vergleich ist 30 Jahre lang vollstreckbar, analog einem gerichtlichen Urteil.
Gelingt kein Vergleich, dann wird die Sache mit einer Erfolglosigkeitsbescheinigung abgeschlossen. In dem Fall wäre nun der Weg frei, die Angelegenheit gerichtlich weiter zu betreiben. Die Schiedsperson ist in jedem Fall zur Verschwiegenheit verpflichtet und die Schlichtungsverhandlungen selbst sind nicht öffentlich.
Zu beachten ist, dass eine Schlichtung bei einer Schiedsperson die preiswerteste Form ist, einen Konflikt beizulegen. Die Schlichtung erhält man aber nicht zum Nulltarif. Ein Streitfall bei der Schiedsstelle wird nicht nach dem Streitwert berechnet, sondern nach einer festen Verfahrensgebühr, die sich im zweistelligen Euro-Bereich bewegt, zuzüglich der angefallenen Sachkosten, wie z. B. Porto und Schreibauslagen.
Bei einem Gang zum Gericht fallen demgegenüber in der Regel wesentlich höhere Gerichts- und Anwaltskosten an. Wenn man unterliegt, trägt man am Ende auch noch die Kosten der Gegenseite. Hat man den Weg über das Gericht gewählt, ist es häufig noch so, dass man vielleicht für sich ein "positives Urteil" erlangt hat, dennoch man am Ende vor einem Scherbenhaufen steht, denn die menschliche Beziehung zu dem Prozessgegner ist nun völlig im Eimer. Mit ein wenig Entgegenkommen und Verständnis beider Seiten hätte man möglicherweise viel Geld gespart und als Nachbarn eventuell wieder friedlich nebeneinander leben können. Dies alles sollte in Konfliktsituationen bedacht werden.
Scheuen Sie sich nicht, die Schiedsstelle zu kontaktieren. Für ein friedliches Miteinander.
Ihre Schiedsstelle
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